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  1. Am 24. Januar 2023 hat der Staatsrat seine Stellungnahme zu den beiden großherzoglichen Verordnungen abgegeben, die die Modalitäten der Übernahme psychotherapeutischer Behandlungen zu Lasten der Krankenversicherung regeln.

  2. Am 20. Januar 2023 hat der Regierungsrat den Vorentwurf einer großherzoglichen Verordnung über die Nomenklatur der von der Krankenversicherung übernommenen ärztlichen Handlungen und Leistungen genehmigt. Damit soll die Umsetzung des Programms für Präventivmedizin und des allgemeinen Zugangs zu Verhütungsmitteln auf nationaler Ebene ermöglicht werden.

  3. Das Tripartite-Abkommen vom 28. September 2022 sieht die Abschaffung der Anzahlung der Sozialversicherungsbeiträge zum 1. Januar 2023 vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Zahlung der Beiträge besser zu verteilen und Arbeitgeber und Personen, die eine berufliche Tätigkeit auf eigene Rechnung ausüben, finanziell zu unterstützen.

  4. Am 10. Juni 2020 traf sich die Regierung, vertreten durch den Premier- und Staatsminister Xavier Bettel, die Vize-Premierminister Dan Kersch und François Bausch sowie die Minister Pierre Gramegna, Romain Schneider, Corinne Cahen, Lex Delles und Franz Fayot, mit den Sozialpartnern im Schloss Senningen. Die Sozialpartner waren durch den OGBL, den LCGB, die CGFP und die UEL vertreten.

  5. Die Regierung traf sich mit den Sozialpartnern, um eine Bestandsaufnahme der bisher ergriffenen Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung von COVID-19 in der Gesellschaft sowie der direkt und indirekt mit dem Virus verbundenen Kollateralschäden zu machen, von denen Bürger und Unternehmen täglich betroffen sind.

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