Ein weiterer Schritt zur Übernahme der Kosten für psychotherapeutische Behandlungen

Der Regierungsrat hat am 29. Dezember 2022, unter Rückgriff auf ein schriftliches Verfahren, den Vorentwurf einer großherzoglichen Verordnung zur Aufnahme von psychotherapeutischen Handlungen in die Nomenklatur gebilligt. Der Verordnungsentwurf sieht die Schaffung von drei Psychotherapieakten auf der Grundlage der ausführlichen Empfehlung des Nomenklaturausschusses in seiner Zusammensetzung "Psychotherapie" vor.

Die Akten sind die folgenden:

  1. Einleitende Psychotherapie-Sitzung (Code: SP01)
  2. Begleitende Psychotherapie-Sitzung (Code: SP02)
  3. Verlängerte unterstützende Psychotherapie-Sitzung (Code: SP03)

Darüber hinaus sieht der Verordnungsentwurf technische Elemente vor, damit die Handlungen in Rechnung gestellt und später von der Krankenversicherung übernommen werden können.

Der Entwurf der Verordnung wurde auf den Instanzenweg gebracht und somit dem Staatsrat und den Berufskammern zur Stellungnahme vorgelegt. ​

"Das künftige Inkrafttreten dieser Verordnung wird einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Übernahme der Kosten für psychotherapeutische Behandlungen darstellen. Die Versicherten benötigen eine Betreuung. Sie erwarten daher von den beteiligten Akteuren, dass diese Betreuung so schnell wie möglich stattfinden kann. Ich danke den in der Nomenklaturkommission versammelten Interessengruppen für ihre Stellungnahme, die als Grundlage für diesen Verordnungsentwurf gedient hat", betonte Claude Haagen, Minister für soziale Sicherheit.

Pressemitteilung des Ministerium für soziale Sicherheit 

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